RESOLUTION des Fördervereins Nationalpark Eifel e.V.
zur weiteren Entwicklung des Nationalparks Eifel
Nationalparke stellen die höchste Naturschutzgebietskategorie in Deutschland dar und haben das primäre Ziel, „Natur Natur sein zu lassen“.
Nach den internationalen Kategorien der Weltnaturschutzunion (IUCN) ist ein Nationalpark ein Schutzgebiet, das hauptsächlich zum Schutz von Ökosystemen und außerdem zu Erholungszwecken etabliert wird (Kategorie II, IUCN 1994). Es soll die ökologische Unversehrtheit eines oder mehrerer Ökosysteme sichern, diesem Ziel abträgliche Nutzungen ausschließen und Naturerfahrungs-, Forschungs-, Bildungs- und Erholungsangebote fördern. Nutzungen, die den Hauptschutzzielen des Nationalparks entgegenstehen, sind auszuschließen oder auf ein unumgängliches Maß zu reduzieren. Generelles Bestreben muss es sein, die internationalen Kriterien für Nationalparke schnellstmöglich zu erfüllen.
Der Nationalpark Eifel hat die Aufgabe, im Schutzgebietssystem Deutschlands seinen Beitrag zu leisten, das nationale Naturerbe „Buchenwald“ bei einer möglichst ungestörten Naturentwicklung in seiner natürlichen Dynamik zu erhalten. Damit teilt die Region die Verantwortung Deutschlands, seinen internationalen Verpflichtungen aus dem Übereinkommen zur biologischen Vielfalt (CBD, 1992) nachzukommen.
Im Sinne dieser Zielstellung setzt sich der Förderverein Nationalpark Eifel e.V. insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Ziele und Forderungen ein:
1.Ziel: Vorrangiges Ziel des Nationalparks ist der Erhalt und die Gewährleistung einer möglichst ungestörten Naturentwicklung in ihrer natürlichen Dynamik. Grundsätzlich sollten daher alle Flächen so schnell wie möglich in den Prozessschutz überführt werden. Kernzonen mit Ruheräumen ohne jegliche Nutzung müssen großflächig eingerichtet werden. Das Management muss auf kleine Flächen beschränkt bleiben. Der Prozessschutz muss im Nationalpark Vorrang vor allen Nutzungen haben.
2.Ziel: Die Besucherlenkung und Wegenutzung sind konsequent gemäß dem Wegeplan einzuhalten. Aufgegebene Wege müssen deutlich(er) gesperrt, ggf. rückgebaut und Kontrollen im Gebiet schärfer durchgeführt werden. Über das Wegegebot ist verstärkt aufzuklären. Verstöße gegen die Einhaltung sind konsequent anzusprechen und verschärft zu kontrollieren. Es sollte so schnell wie möglich ein Monitoring zur Wegenutzung eingerichtet werden, um negative Auswirkungen der Wegeführung auf die Natur und die Besucher erfassen zu können. Der Wegeplan ist auf seine Tauglichkeit und Verträglichkeit mit den Schutzzielen hin fortwährend kritisch zu prüfen.
3.Ziel: Die Verkehrsbelastung darf nicht weiter zunehmen, sondern ist wo immer möglich zu reduzieren. Auch unter dem Gesichtspunkt der Lärmbelastung für Mensch und Tier sind eine Reduzierung der Verkehrsintensität anzustreben und Geschwindigkeitsbegrenzungen im Nationalpark-Gebiet auszubauen. Neue Verkehrskonzepte (wie z.B. für Vogelsang) sind so zu gestalten, dass möglichst wenig Emissionen (z.B. Lärm, Abgase) auf das Gebiet des Nationalparks einwirken. Ein naturnaher und umweltschonender Tourismus ist verstärkt zu entwickeln und zu bewerben. Der öffentliche Personennahverkehr ist weiter auszubauen und dessen Attraktivität zu steigern.
4.Ziel: Die Jagd im Nationalpark ist nur in Teilbereichen des Nationalparks zur Unterstützung der Buchenwaldentwicklung im Sinne einer Wildbestandsregulierung zu betreiben. Dabei ist die Beunruhigung der Wildtiere auf das unumgängliche Maß zu beschränken und die Jagd durch ein transparentes Monitoring zu dokumentieren.
5.Ziel: Bauliche Maßnahmen im Nationalpark sind auf notwendige Ausnahmen zu beschränken. Dies betrifft insbes. die Anlage und ggf. Befestigung von Wegen sowie die Neuanlage und den Ausbau von Parkplätzen. Neue Bauwerke sollten bzgl. Materialauswahl und Konstruktion so an die Landschaft angepasst werden, dass sie mit ihrem Erscheinungsbild den Nationalparkgedanken vermitteln.
6.Ziel: Die Entwicklung der Infrastruktur der ehemaligen Ordensburg Vogelsang muss aufgrund der Lage inmitten des Nationalparks grundsätzlich nationalparkverträglich sein. Hierbei sind insbesondere Planungen/Entwicklungen relevant, die über das eigentliche Gelände der „Ordensburg“ hinaus auf den umgebenden Nationalparkbereich wirken (z.B. Verkehrskonzept, Wegeplanung, Eventmanagement). Bereits über die Gestaltung der Außenanlagen soll dem Besucher die Nationalparkidee näher gebracht werden.
7.Ziel: Die öffentlichkeitswirksamen Versprechen, Wildnis erleben zu können, müssen eingehalten werden. Der Erfolg der touristischen Vermarktung des Nationalparks hängt entscheidend von der Einhaltung der gemachten Werbeversprechen ab. Wenn mit Begriffen wie „Wildnis“ und „ursprünglicher Natur“ geworben wird, muss der Besucher dies auch geboten bekommen. Die Wanderwege sollten naturnäher gestaltet werden, um den Besuchern diesen Gedanken des Nationalparks erlebbar zu machen. Daher sind solche Wege, die dies vermitteln können, auszuwählen und entsprechend herzurichten. Barrierefreie Angebote sind ein wichtiger Bestandteil des Wegekonzeptes. Sie sollten im Sinne des Nationalparks vereinzelt ausgewiesen werden; nicht überall ist eine barrierefreie Wegeführung jedoch notwendig und angebracht. Das Hauptziel des Nationalparks – Wildnis wieder zuzulassen bzw. deren Entwicklung zu unterstützen - sollte im Vordergrund der Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit aller Verantwortlichen stehen.
8.Ziel: Die direkte Umgebung des Nationalparks sollte im Rahmen der jeweiligen Planungshoheit als naturnaher Raum und Naturerlebnisbereich gestaltet werden. Im Übergangsbereich zum Nationalpark sollte die Umgebung des Nationalparks nationalparkverträglicher gestaltet und schädliche Einflüsse auf das Nationalparkgebiet selbst reduziert werden. Dies trägt auch zur Erhöhung der touristischen Attraktivität der umliegenden Gemeinden bei.
9.Ziel: Die Nationalparkverwaltung muss dem Umweltministerium (MUNLV) direkt unterstellt werden. Für einen Nationalpark sind grundlegend andere Ziele und Aufgaben maßgeblich als für einen ökonomisch ausgerichteten Landesforstbetrieb. Die noch im Nationalparkgebiet befindlichen Bundesflächen sind so bald wie möglich in das Eigentum des Landes zu überführen und der Nationalparkverwaltung zu überstellen.
10. Ziel: Das Ziel, unberührte Natur und Wildnis wieder entstehen zu lassen, muss die Arbeit aller handelnden Personen prägen. Dieses gemeinsame und für einen Nationalpark als Alleinstellungsmerkmal charakteristische Ziel ist von allen Akteuren mit Leben und Geist zu erfüllen. Das Erlebnis von Natur und Landschaft insbesondere im Nationalpark und die dabei gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen können in den Alltag der Besucher ausstrahlen und ihn bereichern.
11. Ziel: Das Alleinstellungsmerkmal Nationalpark Eifel sollte mit seinem Naturpotential verstärkt für eine nachhaltige touristische Regionalentwicklung genutzt werden. Dazu kann die ungestörte Naturentwicklung im Nationalpark Eifel einen Beitrag leisten.
Leitlinien
für den Förderverein Nationalpark Eifel e.V.
Der Förderverein Nationalpark Eifel e.V.
- unterstützt den Nationalpark Eifel und fördert dessen Entwicklung
- im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
- im Bereich Ökologie und Regionalentwicklung
- im Bereich Bildung und Pädagogik
- im Bereich Wissenschaft und Forschung
- informiert über das Gebiet, die Ziele und die Bedeutung des Nationalparks Eifel
- beteiligt die Bevölkerung, insbesondere der Nationalpark-Region, an der Entwicklung des Nationalparks Eifel
- verfolgt die Umsetzung der internationalen Kriterien der Weltnaturschutzunion (IUCN) für Nationalparke im Nationalpark Eifel
- fördert die naturverträgliche und nachhaltige Regionalentwicklung auch im Umfeld des Nationalparks Eifel
- bietet Fortbildungen und Seminare zu Nationalpark-Themen an
- berät Institutionen und Verbände zu Inhalten und Zielen des Nationalparks
- pflegt Kontakte zu anderen mit Nationalparken befassten Verbänden und Institutionen
- vertritt die Belange des Nationalparks Eifel in öffentlichen Diskussionen und Gremien
- fungiert als Vermittler unterschiedlicher Interessen
- forciert die nationalparkgerechte Entwicklung von Vogelsang als zukünftiges Nationalpark-Zentrum
- arbeitet vertrauensvoll und konstruktiv mit dem Nationalparkforstamt und mit den für Vogelsang verantwortlichen Institutionen zusammen
- begleitet den politischen Prozess zu Nationalparken in Nordhein-Westfalen und in Deutschland konstruktiv
Leitziele
für den Förderverein Nationalpark Eifel e.V.
Der Förderverein Nationalpark Eifel e.V. konzentriert seine Arbeit insbesondere auf
die breite aktive Unterstützung durch seine Mitglieder und die Bevölkerung - vor allem der Nationalpark-Region - sowie deren Beteiligung an der Entwicklung des Nationalparks Eifel und Vogelsang.
Um dieses Ziel zu erreichen,
- sucht der Förderverein die Unterstützung durch die öffentlichen Medien und Sponsoren sowie von Behörden, Institutionen und Funktionsträgern.
- unterstützt der Förderverein Multiplikatoren wie Waldführer, Gästeführer, Ranger, Nationalpark-Botschafter und Vogelsang-Referenten.
die Förderung und Unterstützung des Entwicklungsprozesses des Nationalparks Eifel entsprechend den rechtlichen Festlegungen in der Nationalpark-Verordnung sowie gemäß den internationalen Kriterien der Weltnaturschutzunion (IUCN) für Nationalparke.
Um dieses Ziel zu erreichen,
- erfolgen die Aktivitäten des Fördervereins auch in Kooperation mit dem Nationalpark-Forstamt.
- begleitet der Förderverein die vom Nationalpark-Forstamt wahrzunehmenden Aufgaben bei diesem Entwicklungsprozess kritisch und konstruktiv.
die Förderung und Unterstützung eines nationalparkverträglichen Entwicklungsprozesses auf Vogelsang mit dem Ziel, Vogelsang als Zentrum des Nationalparks zu entwickeln.
Um dieses Ziel zu erreichen,
- erfolgen die Aktivitäten des Fördervereins auch in Kooperation mit den für/auf Vogelsang verantwortlichen Institutionen.
- begleitet der Förderverein die Entwicklung auf Vogelsang hinsichtlich ihrer Nationalpark-Verträglichkeit kritisch und konstruktiv.
Ehemalige NS-Ordensburg
Vogelsang
Geschichte
Inmitten des Nationalparks Eifel, auf einem Höhenrücken südlich des Urftsees, liegt die ehemalige NS- Ordensburg Vogelsang, eine von drei Institutionen zur Schulung politischer Leiter der NSDAP neben den Ordensburgen Crössinsee, heute polnische Kaserne, und Sonthofen im Allgäu, bis Ende 2007 Kaserne der Bundeswehr. Camp Vogelsang, wie es bis Ende 2005 genannt wurde, war seit 1946 Zentrum eines 43 Quadratkilometer großen Truppenübungsplatzes, dessen Gelände in das Gebiet des Nationalparks integriert wurde.
1934 - 1939
Vogelsang wurde, wie auch die beiden anderen Ordensburgen, im Wesentlichen zwischen 1934 und 1936 erbaut. Damals entstanden das Hauptgebäude, die 210 Meter breite "Burg" und die sogenannten "Kameradschaftshäuser", zehn Unterkunftsgebäude für jeweils 50 "Junker", wie die erwachsenen Schüler im Alter ab 25 Jahren in propagandistischer Anlehnung an mittelalterliche Ritterorden genannt wurden. In einem zweiten Bauabschnitt bis 1938 entstanden der überdimensionierte Eingangsbereich, ein "Burgschänke" genanntes Restaurant, vier "Hundertschaftshäuser" als Unterkünfte für die insgesamt vorgesehenen 1.000 "Junker" sowie Sportanlagen, zu denen ein Hallenbad und eine Turnhalle gehören. All diese Gebäude stehen seit 1989, mit der Konsequenz, sie für zukünftige Nutzungen ab 2006 erhalten zu müssen, unter Denkmalschutz.
Nicht mehr gebaut wurden ein an Monumentalarchitektur angelehntes "Haus des Wissens" mit "Ehrenhalle" für die 1923 getöteten Münchener Putschisten, einer Bibliothek, einem Hörsaal mit 1.400 Plätzen und Seminarräumen, sowie ein "Kraft-durch-Freude"-Hotel mit 2.000 Betten, ein Krankenhaus und weitere Sportanlagen.
Die Planung und der Bau von Vogelsang erfolgte im Auftrag der "Deutschen Arbeitsfront", also zugleich des "Reichsorganisationsleiters" der NSDAP Robert Ley. Der „Zentralstelle für Finanzwirtschaft“ in der "Deutschen Arbeitsfront" unterstanden bis 1945 alle drei gebauten Ordensburgen. Der planende Kölner Architekt Clemens Klotz lehnte sich in der Auswahl des Bauplatzes und in der Gestaltung der Gebäude an die sogenannte "Heimatschutz-Architektur" an, die eine landschaftskonforme Baugestaltung unter Einbindung der Architektur in die Topographie und der Verwendung regionaler Baustoffe forderte. Erkennbar sind allerdings auch Elemente des „Neuen Bauens“ und – in Modellen der nicht mehr realisierten Bauplanungen zum „Haus des Wissens“ – Elemente der Speerschen „Monumentalarchitektur“, wie Sie z. B. in Nürnberg realisiert wurde. Die Lage am Nordhang der zuvor "Erpenscheid" genannten Flur westlich von Gemünd erlaubte die architektonische Umsetzung sowohl des "Führerprinzips" als auch der spezifischen NS-Erziehungsideologie. Mit der Burg als Kommandantur und "Gemeinschaftshaus" mit Hörsälen, Bibliothek und Tagungsräumen und den darunter liegenden "Kameradschaftshäusern" werden Befehls- und Gehorsamsstruktur deutlich.
Die von den Sportanlagen über die in den Hang integrierte "Thingstätte" als Platz für gemeinschaftliches Feiern bis hinauf zum geplanten "Haus des Wissens" reichenden Schulungsstätten setzten architektonisch die bereits in Hitlers "Mein Kampf" beschriebenen Grundsätze der spezifischen NS-Erziehung um:
In einem dreistufigen Konzept sollte die "Heranzüchtung gesunder Körper", die Charaktererziehung, "besonders die Förderung der Willens- und Entschlusskraft, verbunden mit der Erziehung zur Verantwortungsfreudigkeit, und erst als letztes die wissenschaftliche Schulung" erfolgen. Die gesamte Anlage ist also selbst Ausstellungsobjekt, indem sie spezifische Inhalte der NS-Ideologie und der auf ihr basierenden, menschenrechtsfeindlichen Politik symbolisiert.
Schulung allerdings wurde in Vogelsang wahrscheinlich eher am Rande betrieben. Neben harten sportlichen und wehrsportlichen Aktivitäten fanden Vorträge zur NS-Ideologie und -Propaganda statt, namentlich zu "Rassenpolitik, "Geopolitik" und "Geschichtspolitik", welche die Junker den Plänen Leys zufolge täglich zu hören und nachzuarbeiten hatten. Allerdings wurden in den drei Lehrgängen, in denen zwischen 1936 und dem Kriegsbeginn 1939 zunächst das Stammpersonal der Burgen und dann ca. 800 "Junker" ausgebildet wurden, diese Vorträge infolge des Sports nicht wie geplant täglich abgehalten. Außerdem schildern zeitgenössische Berichte, dass die zumeist aus dem unteren Mittelstand stammenden "Junker" offensichtlich diesem Lehrstoff intellektuell nicht gewachsen waren. Allerdings bedürfen in Zukunft sowohl die Biographien dieser Parteifunktionäre und ihrer Ausbilder über den Krieg hinaus als auch die Lehrinhalte neuer, systematischer Forschungen.
1939 - 1945
Mit Kriegsbeginn am 1. September 1939 wurden die Lehrgänge eingestellt, die "Junker" in die Wehrmacht eingezogen oder z. B. in Besatzungsverwaltungen verwendet. Vogelsang, das seine eigentliche Zweckbestimmung nur dreieinhalb Jahre lang erfüllt hatte und im Zusammenhang mit der selektiven NS-Erziehungspolitik seiner Rolle in dem vorgesehenen vierjährigen Kursus zur Ausbildung politischer Leiter nicht gerecht geworden war, wurde während des Krieges zeitweise als Wehrmachtstandort, als Lazarett, Entbindungsheim für Schwangere aus den luftkriegsgefährdeten Städten des Rheinlandes, als Schulungsstätte der Hitlerjugend und der „Deutschen Arbeitsfront“ und zwischen 1941 und 1944 als Standort für drei "Adolf-Hitler-Schulen" aus Franken, dem Saarland und Koblenz verwendet. Diese galten mit ihrer zum Abitur führenden Ausbildung von 12- bis 18-jährigen Jungen bei ähnlichem Lehrplan als Vorschulen der "Ordensburgen". Dass gleichzeitig bis 1941 immer neue Baupläne entworfen wurden, zeigt, wie sehr die Ordensburgen eher der Selbstdarstellung des Regimes und der Partei dienen sollten, die ebenso wie angeschlossene Verbände der NSDAP insbesondere in den Jahren 1937 bis 1939 beinahe wöchentlich Tagungen und Lehrgänge an diesem Ort durchführte, an denen Partei- und z. B. Wehrmachtprominenz durch zahlreiche Besuche der „Ordensburg“ teilnahm. Am 4. Februar 1945 schließlich wurde die ehemalige ideologische Kaderschmiede einer politisch gescheiterten "Elite" beinahe kampflos von Truppen der 9. US-Division eingenommen.
1950 - 2005
Am 1. April 1950 schließlich übernahmen belgische Streitkräfte den Platz für das in NRW stationierte 1. belgische Corps, das bis zum 31. Dezember 2004 dort auch Streitkräften aus Großbritannien, den Niederlanden, Luxemburg und auch der BRD Übungsgelegenheiten bot. Übungen auch in umliegenden Ortschaften, Panzer- und Geschützlärm, zerstörte Felder und andere Belästigungen und Schäden führten zu Bürgerinitiativen für ein "Ziviles Vogelsang" und zu Protesten, die bis in die neunziger Jahre hinein andauerten, trotz allen Engagements der belgischen Kommandantur, dies zu begrenzen und sich - vor allem seit den siebziger Jahren - mittels Schadenbegrenzungen, aber auch mittels sozialen Engagements um eine Verbesserung der Beziehungen zu den Nachbargemeinden erfolgreich zu bemühen.
Zeitweise konnte man sich allerdings tatsächlich des Eindrucks nicht erwehren, als habe der Krieg in der Nordeifel nicht aufgehört, bis am 30. März 2001 das belgische Verteidigungsministerium den Abzug aller Streitkräfte aus der Bundesrepublik im Rahmen umfangreicher Reformen der Streikräfte bekannt gab. In den nächsten Monaten stellte sich als Ende der Übungstätigkeit der 31. Dezember 2004 heraus. Das Jahr 2005 wurde zur Demontage von Schießplatz-Anlagen etc. genutzt.
Mögliche Perspektiven?
Damit stellt sich eine Frage, die unter Berücksichtigung aller Einzelinteressen im Zusammenhang unterschiedlicher Zielvorgaben zu bedenken ist: Welche zivilen, wirtschaftlich tragfähigen und zukunftsträchtigen Nutzungen sind möglich an diesem historischen Ort mit 46 denkmalgeschützten Gebäuden und ca. 75.000 Quadratmetern Bruttogeschossfläche in der bundesweit einmaligen Verbindung von Ausbildungs- und Erziehungsstätte und Nationalpark, dessen Einrichtung erst durch die ungestörte Entwicklung der Flächen des einstigen Truppenübungsplatzes möglich wurde? Wie kann die zivile Nutzung Vogelsangs, das sich seit 1968 vollständig im Eigentum des Bundes befindet, nicht nur verträglich mit einem Nationalpark gestaltet werden, in dem die ungestörte Entwicklung der Natur sich selbst überlassen und zugleich touristisch erlebbar wird, und wie kann zugleich die Geschichte des Ortes im Gesamtkonzept einer neuen, attraktiven Nutzung berücksichtigt werden? Es gilt, in diesem Spannungsfeld zwischen Naturschutz, Umweltbildung und Tourismus sowie Geschichte der Region im europäischen Kontext wirtschaftlich tragfähige Lösungen zu entwickeln, ohne allzu sehr einer touristischen Verwertung den Vorrang zu geben.
Vogelsang, gelegen im Zentrum des Nationalparks, soll mit einem Besucherzentrum, aber auch mit der für diesen Nationalpark notwendigen Infrastruktur dauerhaft dessen lebendiges Zentrum bilden, zugleich aber mit Dauerausstellungen dessen Geschichte und die Geschichte der Region grenzübergreifend dokumentieren, zumal das beschriebene Bedingungsfeld der Konversion ein Projekt von grenzüberschreitender, europäischer Bedeutung zur Folge hat. Die "Ordensburg" wurde bewusst als architektur-ideologisches Symbol einer revanchistischen und aggressiven Politik, die sich darüber hinaus mittels der falschen Traditionsbildung „Ordensstaat“ geschichtspolitisch zu legitimieren versuchte, an der umstrittenen Westgrenze des ehemaligen Deutschen Reiches und in einer unberührten Landschaft erbaut, wie Vogelsang in der Nachkriegsgeschichte auch steht für die zunehmende Kooperation ehemals verfeindeter Staaten im europäischen Einigungsprozess. Vogelsang bedarf also einer vollkommen neuen Interpretation: Historisch-politische Bildung und Umweltbildung in aufklärerischer Absicht, begleitet durch weitere Forschungs- und Lehreinrichtungen zur Biologie, Ökologie, Geschichte, können jedoch nicht allein mit Dauerausstellungen zur Erziehungsgeschichte und zur Regionalgeschichte vermittelt werden. Notwendig ist dazu ein Bildungs- und Begegnungszentrum, das auf deren Basis auch mehrtägige Seminare durchführt und, neben Tagestouristen, von Schulklassen bis hin zu Universitätsseminaren und Weiterbildungsträgern einem vielfältigen Publikum vertieftes Lernen an diesem einmaligen Ort nationalsozialistischer Landschaftsinszenierung und in Architektur übersetzter Geschichtsideologie ermöglicht. Erst in dieser einmaligen Kombination von Naturschutz und Geschichte wird Vogelsang tatsächlich zu einem starken, d.h. attraktiven Ort. Ein attraktives "Bildungs- und Begegnungszentrum Vogelsang" benötigt neben den beiden Attraktionen Nationalpark und historische Dokumentation Unterkünfte sowohl als internationale Jugendbegegnungsstätte wie auch als Gästehäuser für erwachsene Besucher und Freizeiteinrichtungen, damit ein solches Nationalpark- und Bildungszentrum zu einem auch für die strukturschwache Region Eifel notwendigen, erfolgreichen Besuchermagneten wird, von dem in der Region z.B. auch andere Freizeit- und Tourismuseinrichtungen profitieren können. Daneben bietet sich in einem Nationalpark- und Besucherzentrum für Gewerbetreibende der Region die Möglichkeit, sich anzusiedeln, ohne wie an anderen Dokumentationsstätten Neubauten errichten zu müssen.
Fragen und Antworten
Wie verläuft die Konversion Vogelsangs?
Die Konversion Vogelsangs wird in Abstimmung mit dem Konversionsbeauftragten der NRW-Landesregierung federführend vom Kreis Euskirchen wahrgenommen. Im April 2002 nahm unter der Leitung des Landrates Günter Rosenke eine Lenkungsgruppe Konversion ihre Arbeit auf, der neben den Konversionsbeauftragten des Landes und der Bezirksregierung Köln, der Bürgermeister der Stadt Schleiden, Vertreter der Kreise Aachen und Düren, der Belgischen Streitkräfte, des Vereins Naturpark Nordeifel und des Fördervereins Nationalpark Eifel angehörten. Diese Lenkungsgruppe hat Ende 2004 ihre Tätigkeit eingestellt - die Aufgaben wurden von 2005 gegründeten Standortentwicklungsgesellschaft übernommen. Die Aufgabe der Lenkungsgruppe bestand im Wesentlichen darin, Pläne und Überlegungen zum bebauten Bereich Vogelsangs, d.h. zur ehemaligen NS-Ordensburg Vogelsang, zu entwickeln. Oberste Priorität hatte dabei die Nationalparkverträglichkeit aller zukünftigen Nutzungen; d. h., dass keine Nutzungen vorgesehen werden können, die den Inhalten und Zielen der zum 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Nationalpark-Verordnung zuwiderlaufen. Daneben soll die Konversion dazu verhelfen, nicht nur die bestehenden zivilen Arbeitsplätze auf Vogelsang zu erhalten, sondern auch neue Arbeitsplätze zu schaffen.
Im April 2003 hat der Kreis Euskirchen den vom Bund, dem Land NRW und den Kreisen Euskirchen, Aachen und Düren finanzierten Auftrag zu einer Machbarkeitsstudie vergeben, die bis zum November 2003 abgeschlossen wurde. Deren Ziel ist die Darstellung der gewerblichen, touristischen, kulturellen, institutionellen Nutzungsalternativen unter der Prämisse einer betriebswirtschaftlich rentablen Folgenutzung, die Darstellung der Arbeitsplatzeffekte von zivilen Folgenutzungen und der Ausstrahlungseffekte in die Region. Bereits im November 2002 hat daneben als erster der Arbeitskreis Vogelsang im Förderverein Nationalpark Eifel ein Nutzungskonzept vorgelegt. Dieses Konzept wird auch berücksichtigt in den Planungen eines am 20. Mai 2003 gegründeten Fachbeirates beim Kreis Euskirchen, der eine Dokumentationsstätte mit ständigen Ausstellungen zur Erziehungsgeschichte nicht nur im Dritten Reich und zur Geschichte der Euregio Maas-Rhein erarbeiten wird. Neben Historikern aus der Bundesrepublik, Belgien und den Niederlanden gehören diesem Beirat auch Vertreter des Kreises Euskirchen und des Fördervereins Nationalpark Eifel an; den Vorsitz hat mit Dr. Volker Dahm vom Institut für Zeitgeschichte in München ein Historiker, dessen Erfahrungen in der Planung und Etablierung des Dokumentationszentrums Obersalzberg in die Gestaltung Vogelsangs einfließen werden. Damit liegen erste Konzepte für die zivile Nutzung vor, die bis zur Entscheidungsreife gebracht werden müssen. Es bleibt abzuwarten, welche Nutzungen im Einzelnen realisiert werden, allerdings scheint eines bereits sicher: Neben einem Nationalpark-Zentrum mit Besucherzentrum wird die Geschichte Vogelsangs und der Region dokumentiert. Vogelsang wird damit zu einem zivilen Ort, an dem Natur und Geschichte zu einer neuen, für die gesamte Region attraktiven Adresse führen, die als Bildungs- und Erlebniszentrum auch mit touristischem und wirtschaftlichem Nutzen in die Eifel ausstrahlt.
Wann kann Vogelsang besucht werden?
Seit 2006 ist das 100 Hektar große Gelände der ehemaligen NS-Ordensburg Vogelsang Besuchern aus aller Welt zugänglich und heute als Internationaler Platz im Nationalpark Eifel vogelsang ip kennenzulernen. Nachdem das historische Gelände ab 1946 zunächst britischer, dann belgischer Truppenübungsplatz war, ist es heute ein denkmalgeschützter Ort im Wandel und heutiger Anlaufpunkt von Geschichts- und Kulturinteressierten, Tagungsgästen und Wanderern.
Um besser zu verstehen, was die NS-Ordensburg Vogelsang war und ist, lohnt sich eine der täglichen Geländeführungen um 14 Uhr, sonn- und feiertags zusätzlich um 11 Uhr. Vogelsang-Referenten erläutern u.a. die Ziele und Wirkungen nationalsozialistischer Erziehung und Beeinflussung sowie die Zweckbestimmung der Architektur Vogelsangs. Zudem informieren sie über die aktuelle Entwicklung. Entstehen soll bis 2014 ein vogelsang ip-Besucherzentrum, das Forum Vogelsang mit einer NS-Dokumentation, einem Nationalparkzentrum und einem „SchauFenster Eifel“ über die Region und ihre touristischen Angebote.
Während der Bauphase ist jeder Gast in einem besonderen Besucherzentrum willkommen: im größten in Deutschland erhaltenen belgischen Kino der 50er Jahre, dem Vogelsang-Kino mit einem Orchestergraben. Es ist Veranstaltungsort für viele Eindrücke.
Geländeführungen und Wanderungen werden hier beginnen und enden, Veranstaltungen und Tagungen hier stattfinden: die Gastronomie mit Außenterasse bietet Rast und Platz zum Verweilen.
Interessierte sind täglich zwischen 10 Uhr und 17 Uhr in vogelsang ip willkommen. Von spontan bis geplant ist für jeden Besucher etwas dabei.
Aktuelles erfahren Interessierte auf der Internetseite
vogelsang ip gemeinnützige GmbH, Forum Vogelsang, 53937 Schleiden, Telefon +49 (0)2444 91579-0, info@vogelsang-ip.de, www.vogelsang-ip.de
Preisänderungen vorbehalten
Kann auf dem Truppenübungsplatz gewandert werden?
Nachdem mit dem 31. Dezember 2005 das Sperrgebiet aufgehoben wurde, bestehen in formaler Hinsicht keinerlei zeitliche Restriktionen mehr, auch auf den Wegen des ehemaligen Übungsgeländes zu wandern; dies betrifft insbesondere den sehr beliebten Wanderweg K 7 entlang des Urftsees. Für das eigentliche Übungsgelände insbesondere auf der Dreiborner Höhe empfiehlt sich allerdings eine durch Ranger des Nationalparkamtes geführte Wanderung, zumal dort mit erheblichen militärischen Altlasten zu rechnen ist. Deshalb ist es auch zwingend geboten, nur auf markierten Wegen zu wandern und von diesen unter keinen Umständen abzuweichen. Weitere Informationen gibt auch das Faltblatt „Wandern - Dreiborner Hochfläche/ Vogelsang/ Wollseifen“.
Hunde dürfen mitgeführt werden. Sie müssen, wie im gesamten Nationalpark, unbedingt angeleint werden.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Für weitere Fragen steht die Geschäftsstelle Ihnen gerne zur Verfügung.
Literatur zu Vogelsang
Arntz, Hans-Dieter : Ordensburg Vogelsang 1934 bis 1945 : Erziehung zur politischen Führung im Dritten Reich. - 4., aktualisierte Auflage Euskirchen : Kümpel, 1999.
Heinen, Franz A. : Vogelsang : Von der NS-Ordensburg zum Truppenübungsplatz: Eine Dokumentation. 3., erweiterte und aktualisierte Auflage Aachen : Helios, 2005.
Herzog, Monika: Die Ordensburg Vogelsang : eine Herausforderung für die Denkmalpflege. In: Denkmalpflege im Rheinland Jg. 20, Heft 1, 2003, S. 1 - 8.
Herzog, Monika: Die Sprache der Architektur – Formen, Herleitung und Symbolik. In: Heinen, Vogelsang a.a.O. S. 205 – 208.
Pütz, Frank: Die ehemalige NS-Ordensburg Vogelsang. In: Burgen und Schlösser, Jg. 44, Heft 1, 2003, S. 24 - 35.
Schmitz-Ehmke, Ruth : Die Ordensburg Vogelsang : Architektur - Bauplastik - Ausstattung. - 2., veränderte und erweiterte Auflage Köln : Rheinland-Verlag, 2003 (Landschaftsverband Rheinland - Landeskonservator Rheinland; Arbeitsheft 41).
Schröders, Michael: Die ehemalige Ordensburg Vogelsang 1945 – 2005. In: „Steinerner Zeuge des Ewigkeitswillens“. Die Ordensburg Vogelsang im Nationalsozialismus und der Umgang mit ihr heute. Hrsg. von Paul Ciupke und Franz-Josef Jelich. Essen : Klartext-Verlag, 2006 (in Vorbereitung)